Die Bestreitung des Klagsanspruches durch die Zweitbeklagte schließt die Bestreitung des Zinsenbegehrens in sich.
…Grundlage vorliegt: 7.1. Die Bestreitung des Klagebegehrens in erster Instanz wegen Unschlüssigkeit schließt auch die Bestreitung des Beginns des Zinsenlaufs mit ein (vgl RIS-Justiz RS0032066). Einer zusätzlichen und gesonderten Bestreitung durch die Beklagten bedurfte es daher – entgegen der Ansicht des Erstgerichts – nicht. 7.2. Die Nebenintervenientin hat in ihrer…
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