JudikaturOGH

RS0041023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2025

Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch.

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