RS0086173 – OGH Rechtssatz
Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, unter "demjenigen ..., dem ein Pflichtteil gebührt" in § 804 ABGB nicht jeden abstrakt Pflichtteilsberechtigten, sondern nur einen solchen zu verstehen, der eine auf das Pflichtteilsrecht gegründet konkrete Forderung in ihrer tatsächlichen Voraussetzungen klarzustellen, vorzubereiten und letztlich geltend zu machen trachtet.