JudikaturOGH

RS0090360 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1980

Binnen der in § 25 Abs 3 StGB genannten Frist ist die Prüfung einzuleiten, zur Entscheidung (auf Grund abgeschlossener Prüfung) darf sie auch überschritten werden.

Rückverweise