JudikaturOGH

RS0012950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1992

Das Pflichtteilsrecht gibt einem bestimmten Personenkreis das Forderungsrecht auf einen Anteil vom Wert der Erbschaft, wobei unter den Voraussetzungen des § 785 ABGB die Pflichtteilserhöhung wegen Schenkungen vorgesehen ist, in deren Rahmen auch der geschenkte Teil einer gemischten Schenkung anrechenbar ist.

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