Ist ein Keller, an dem Kellereigentum begründet werden soll, erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches einzuleiten ( hier: Tiefgarage ).
…werden könne, sei dem Fall gleichzuhalten, dass hervorkomme, dass bei Anlegung des Grundbuchs eine aufzunehmende Liegenschaft übersehen worden sei (§ 22 AllgGAG; RIS Justiz RS0009888 = EvBl 1981/18). Den Antragstellern komme daher kein Antragsrecht zu, dass betreffend der errichteten Tiefgarage ein eigener Grundbuchskörper geschaffen werde. Von Amts wegen werde…
…Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuchs nach den Bestimmungen des AllgGAG einzuleiten (5 Ob 14/19y; 5 Ob 162/15g; RS0009888). [20] Das zur Entscheidung nach den §§ 35, 65 AllgGAG berufene Oberlandesgericht Innsbruck wies den (impliziten) Antrag auf Durchführung eines Einbücherungsverfahrens (Einleitung eines…
…werden soll – wie hier – erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuchs einzuleiten (RIS Justiz RS0009888). Auf dieses Verfahren sind die Bestimmungen des AllGAG anzuwenden. In diesem Verfahren gelten die Grundsätze des allgemeinen Verfahrens Außerstreitsachen (RIS Justiz RS0049656). Mehrfach wurde bereits…
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