JudikaturOGH

RS0096094 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1983

Identität zwischen Geschenkgeber und einer Partei, deren Angelegenheiten von geschenkannehmenden Beamten zur selben Zeit dienstlich zu bearbeiten sind, ist weder nach Abs 1 noch nach Abs 2 des § 304 StGB erforderlich. Als Geschenkgeber kommt vielmehr, wie auch als Deliktssubjekt des § 307 StGB, überhaupt jede, wenn auch vom Amtsgeschäft selbst weder mittelbar noch unmittelbar betroffene, Person in Betracht.

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