JudikaturOGH

RS0014772 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Gewährleistungsrecht
13. Februar 2025

Die für die Vertragsanpassung wegen Irrtums oder Arglist anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung ist gleich jener der Preisminderung bei der Gewährleistung ("relative Berechnungsmethode").

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