JudikaturOGH

RS0016276 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1980

Wurde der erklärte Geschäftszweck erreicht , kann weder die Auflösung des Vertrages , noch analog zu § 872 ABGB , - da die Aufrechterhaltung des Vertrages im recht verstandenen Interesse beider Parteien liegt - seine Anpassung begehrt werden .

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