JudikaturOGH

RS0027009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 1980

Die gegenüber § 157 Abs 2 2. Fall StG geänderten Tatbestandsvoraussetzungen des § 91 StGB rechtfertigen keine Änderung der Rechtsprechung zur Frage der Haftung der Beteiligten an einer Schlägerei für den dabei eingetretenen Verletzungserfolg.

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