RS0002268 – OGH Rechtssatz
Wird dem Drittschuldner zu Unrecht ein in § 301 Abs 1 EO nicht angeführter Auftrag erteilt, so hat der Drittschuldner ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des gesetzwidrig erteilten Auftrages.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden