JudikaturOGH

RS0033436 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Die mehreren Forderungen müssen einem Gläubiger zu eigenem Recht zustehen. Die Verrechnungsregel des § 1416 ABGB ist daher unanwendbar, wenn der Unterhaltsschuldner die Alimente für zwei oder mehrere Kinder an deren Mutter zahlt.

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