Wenn das gesamte Verfahren gegen die "Walter Köck GesmbH" als Beklagte geführt worden ist und im Rubrum der Revision "Walter Köck als beklagte Partei bezeichnet wird, so handelt es sich dabei um ein offenkundiges Versehen, das keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, welche Entscheidung bekämpft werden soll.
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