JudikaturOGH

RS0091423 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 1991

Auch eine Verurteilung wegen Begehung einer auf gleicher schädlicher Neigung beruhenden Tat in voller Berauschung (§ 287 StGB), solang sie nur gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf denselben Charaktermangel zurückzuführen ist, reicht als Voraussetzung für die Anwendung des § 39 Abs 1 StGB aus.

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