1Ob127/15f—OGH Entscheidung
24. November 2015
…veränderten Wasseranlage mit der seinerzeitigen Bewilligung. Durch eine nachträgliche Genehmigung allfälliger Abweichungen im Überprüfungsverfahren wird die Rechtswidrigkeit der bisherigen konsenslosen Wassernutzung rückwirkend beseitigt (RIS Justiz RS0082407; B . Raschauer , Wasserrecht, § 121 WRG Rz 4). Die Sperrwirkung des § 26 Abs 2 WRG erfasst dann jedenfalls den Bestand…