RS0013230 – OGH Rechtssatz
Eine Naturalteilung ist unmöglich, wenn die Sache nicht ohne wesentliche Wertminderung geteilt werden kann oder wenn einer Teilung rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Dies wird in der Regel bei einem einzelnen Gebäude der Fall sein. Ähnliches kann sich bei einer ganz oder überwiegend verbauten Liegenschaft aus der Art der Verbauung ergeben.