7Ob261/04i—OGH Entscheidung
12. Januar 2005
…einen Störungszustand, der auf einer Handlung beruht, die dem Verpflichteten gerade mit dem genannten Titel untersagt wurde, also "in concreto" titelwidrig ist, erfordert (RIS Justiz RS0004551; Höllwerth aaO Rz 3 f zu § 356 EO mwN; vgl auch RIS Justiz RS0004511). In einem solchen Fall ersetzt…