Freie Beweiswürdigung auch in Ansehung des Adhäsionserkenntnisses. Wie für jeden anderen kondemnierenden Urteilsausspruch reichen die für glaubwürdig erachteten Angaben des Adhärenten zur Begründung des Adhäsionserkenntnisses (hier der Höhe nach) hin.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden