5Ob247/02p—OGH Entscheidung
17. Dezember 2002
…Ansprüche, die den Zweck verfolgen, den Buchstand mit der bereits bestehenden außerbücherlichen Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen, unverjährbar sind (10 Ob 66/00d, RIS-Justiz RS0080886, RS0011036). Ein Antrag, der auf Einverleibung des außerbücherlichen Eigentums abzielt, kann nicht verjähren. Die von der Revisionsrekurswerberin geltend gemachten Abweisungsgründe liegen alle nicht vor. Im…