JudikaturOGH

RS0080775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 1980

Wurde das Mahnschreiben vom Versicherer erst nach Eintritt des Schadensfalles verfaßt, so ist es schon aus diesem Grunde nicht geeignet, die von ihm in Anspruch genommene Leistungsfreiheit nach § 39 Abs 2 VersVG, zu begründen.

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