7Ob102/09i—OGH Entscheidung
02. September 2009
…Vermögenswert nach Veräußerung des Unternehmens nicht in eheliche Ersparnisse umgewidmet worden, so kann auch dieser Erlös nicht von der Aufteilung umfasst sein (vgl RIS Justiz RS0057322, RS0057752, RS0120075). Es werden keine erheblichen Rechtsfragen geltend gemacht. Der Zurückweisungsbeschluss bedarf keiner weiteren Begründung (§ 71 Abs 3 AußStrG).…