JudikaturOGH

RS0082990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 1988

Der bestellte Verwalter ist berechtigt, alle von ihm nützlich gemachten Auslagen in Abrechnung zu bringen und den Ersatz des notwendigen und nützlichen Aufwandes im eigenen Namen nach § 1014 ABGB zu begehren.

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