Jener, in dessen Person oder Vermögen der Schaden durch Zufall entstanden ist, hat diesen selbst zu tragen.
Rückverweise
…Koziol Haftpflichtrecht I 4 A/1]), wonach dem Geschädigten für einen durch (bloßen) Zufall entstandenen Schaden kein Schadenersatzanspruch zusteht (casum sentit dominus; RIS Justiz RS0027328). Kein von § 1311 ABGB angesprochener „Zufall“ liegt in der Person des Geschädigten selbst (also seiner physischen und psychischen Ausstattung, seinem Alter…
…Vorliegen von bestimmten, deren Haftung begründenden Umständen geknüpft. Der Zufall fällt in die Sphäre des Geschädigten und ist von diesem zu tragen (§ 1311 ABGB; RS0027328). Wenn der Schaden von jemand anderem als dem Geschädigten getragen werden soll, müssen verschiedene Zurechnungsgründe vorliegen (§§ 1295 ff ABGB). So muss zunächst der…