Zweifel über eine erfolgte Zession bewirken, daß der Schuldner seinem ursprünglichen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung zahlen darf.
Rückverweise
…aufgrund nachvollziehbarer Zweifel über die erfolgte Zession - gemäß § 1395 ABGB mit schuldbefreiender Wirkung an den ursprünglichen Gläubiger zahlen dürfen (stRsp; RIS Justiz RS0032954; zuletzt: 3 Ob 190/03t; Ertl in Rummel ³ II/3 Rz 2 § 1395 ABGB mit Hinweis auf SZ …