JudikaturOGH

RS0011546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2024

Grunddienstbarkeiten beschränken das Eigentum am dienenden Gut und erweitern oder fördern das an herrschendem Gut bestehende Eigentum. Wenn auch nur eine dieser beiden Eigenschaften fehlt, sind die Voraussetzungen einer Grunddienstbarkeit nicht gegeben.

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