RS0074985 – OGH Rechtssatz
Sachverhaltsfeststellungen eines Beschlusses, womit ein Strafverfahren gemäß § 451 Abs 2 StPO (§ 42 StGB) eingestellt wird, sind keinesfalls Schulderkenntnisse im Sinne des § 270 Abs 2 Z 5 StPO.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden