JudikaturOGH

RS0064188 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Der Anfechtung unterliegen auch die in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen vorgenommenen Rechtshandlungen zB Unterfertigung verbücherungsfähiger Urkunden des Gemeinschuldners.

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