JudikaturOGH

RS0004074 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2014

Unter "Bankguthaben" sind Forderungen des Kunden gegen die Bank, insbesonders aus einem Kontokorrent- oder Girokonto, also primär nicht die gewöhnlich als "Spareinlagen" bezeichneten Forderungen aus einem Spareinlagebuch im Sinne des § 296 EO zu verstehen.

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