JudikaturOGH

RS0043173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Übernimmt das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung eine Feststellung des Erstgerichtes nicht, so liegt der Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO nur dann vor, wenn diese Verfahrensverletzung geeignet ist, die erschöpfende und gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern.

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