RS0011692 – OGH Rechtssatz
Die entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit, also eines inhaltlich genau umgrenzten Rechtes, enthält derart dem Kaufvertrag verwandte Elemente, dass auf einen derartigen Vertrag die analoge Anwendung des § 1056 ABGB zulässig und geboten erscheint.