Verschulden des Inhabers eines Sex - Shops am vorzeitigen Austritt einer siebzehnjährigen Verkäuferin, dem aus dem Verzeichnis der gemäß § 23 Abs 2 KJBG für Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten klar sein mußte, daß eine Beschäftigung in einem Sex - Shop zu einer sittlichen Gefährdung führen kann.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden