Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse: Streit um Liegenschaft—OGH Entscheidung
1Ob116/24a25. September 2024
…werden kann . [8] 2. Der Aufteilung unterliegt die eheliche Errungenschaft, dass heißt das, was die Ehegatten während der Ehe erarbeitet oder erspart haben (RS0057486; RS0057287). Gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG sind daher Sachen und Rechte grundsätzlich nicht in die Aufteilung miteinzubeziehen, die – wie…