Die erfolgreiche Anfechtung des Titels zu einer Eigentumsübertragung wegen Willensmängeln hat zur Folge, daß der Veräußerer sein Eigentum nicht verloren hat.
Rückverweise
…87 [jeweils Nichtigkeit]; 1 Ob 518/88; 10 Ob 512/94; 8 Ob 62/11t [jeweils Unwirksamkeit wegen Geschäftsunfähigkeit]; RS0011105 [Anfechtung wegen Willensmängeln]; 5 Ob 231/98a [Aufhebung eines Enteignungsbescheides wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit ex tunc]). Nur eine sachenrechtlich rückwirkende (ex tunc) Aufhebung des…