JudikaturOGH

RS0008980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2012

Die Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. Das BAG enthält keine Bestimmungen über die Rechtsfolgen einer ex-lege Beendigung des Lehrverhältnisses - eine bewusste, rechtspolitische Lücke. § 1162b ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar.

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