JudikaturOGH

RS0020600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2025

Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag, Gastaufnahmevertrag) ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um einen Vertrag, der Elemente des Mietvertrages, aber auch solche des Dienstvertrages, Werkvertrages und Kaufvertrages enthält und damit eine Beurteilung als Vertrag sui generis rechtfertigt.

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