RS0020600 – OGH Rechtssatz
Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag, Gastaufnahmevertrag) ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um einen Vertrag, der Elemente des Mietvertrages, aber auch solche des Dienstvertrages, Werkvertrages und Kaufvertrages enthält und damit eine Beurteilung als Vertrag sui generis rechtfertigt.