Der Zuspruch eines Entschädigungsbetrages ist in der Regel im Urteil zu begründen; nur im Falle eines konstitutiven Anerkenntnisses genügt der Hinweis auf § 369 StPO.
…der Straftat verurteilt, aus der die Ansprüche abgeleitet werden, weswegen eine gänzliche Verweisung auf den Zivilrechtsweg ausgeschlossen war (vgl RIS-Justiz RS0101311, RS0101249, RS0101255 und RS0101308). …
Rückverweise