JudikaturOGH

RS0018412 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 2016

Der Verkäufer kann einen vom Käufer erklärten Vertragsrücktritt selbst wenn er unberechtigt war, annehmen und den Vertrag als aufgelöst betrachten. Einer Nachfristsetzung bedarf es in diesem Fall nicht (vergleiche SZ 37/47).

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