JudikaturOGH

RS0002586 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2010

Die Entscheidung über die Ablehnung eines Exekutionsrichters ist kein "im Exekutionsverfahren" (§ 65 Abs 1 EO) ergangener Beschluss über eine Exekutionssache; sie ergeht vielmehr aus Anlass und bei Gelegenheit eines Exekutionsverfahrens nach den Vorschriften der §§ 19 bis 25 JN).

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