JudikaturOGH

RS0005847 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 1979

Die Frist des § 396 EO könnte nur dann mit einer Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses durch den Obersten Gerichtshofes neu zu laufen beginne, wenn sie nicht bereits vorher abgelaufen gewesen wäre.

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