JudikaturOGH

RS0018666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2003

In der Klage auf Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen liegt ein Rücktritt vom Vertrag; es ist daher der Grund, daß sie der Käufer behalte, gemäß § 921 zweiter Satz ABGB (der nur ein Anwendungsfall des § 1435 ABGB ist; EvBl 1967/13; SZ 44/87; EvBl 1974/287) weggefallen.

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