2R44/25s—OLG Linz Entscheidung
23. April 2025
…ist nicht berechtigt.
Voranzustellen ist, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, auch soweit sie als Bindungswirkung auftritt, von Amts wegen wahrzunehmen ist (RIS-Justiz RS0074226, RS0039968, RS0041251). Die Wirkungen eines materiellrechtlichen zivilgerichtlichen Urteils erstrecken sich soweit auf den einfachen Nebenintervenienten (und denjenigen, der sich am Verfahren trotz Streitverkündung nicht beteiligt), als…