JudikaturOGH

RS0090163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1987

Keine Legitimation (§ 283 Abs 2 StPO) des Angeklagten - weil zu dessen Nachteil (§ 25 StGB) -, eine Einweisung nach § 23 StGB mit einem Begehren um Einweisung nach § 21 Abs 2 StGB zu bekämpfen.

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