JudikaturOGH

RS0096595 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1979

Irrige Unterstellung eines Tatverhaltens unter § 302 StGB, idealkonkurrierend mit dem (strenger bedrohten) allgemeinen Delikt, ist für den Angeklagten günstiger als die zutreffende zusätzliche Heranziehung des § 313 StGB, zum allgemeinen Delikt.

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