JudikaturOGH

RS0003948 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 1979

Unter "absichtlich" gemäß § 293 Abs 3 EO ist jede vorsätzliche Schädigung zu verstehen. Vom Ehestörer verursachte Detektivkosten unterliegen nicht dem Aufrechnungsverbot.

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