JudikaturOGH

RS0016382 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2017

Ein Gastwirt hat eine vom Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages oder Bewirtungsvertrages unabhängige vorvertragliche Schutzpflicht nicht nur für den sicheren Zustand seines Gasthauses, sondern auch den des Zuganges zu demselben zu sorgen. Es trifft ihn daher die vorvertragliche Pflicht, den Eingang in sein Gasthaus und den unmittelbar davor befindlichen Gehsteigbereich von Schnee und Eis zu säubern oder zu bestreuen.

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