JudikaturOGH

RS0016422 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2019

§ 878 ABGB handelt von der ursprünglichen (anfänglichen), im Zeitpunkte des Geschäftsabschlusses bereits bestehenden (absoluten) Unmöglichkeit der versprochenen Leistung, die das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes überhaupt in Frage stellt, während die nachträgliche Unmöglichkeit in den Bereich der Leistungsstörungen gehört.

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