RS0052722 – OGH Rechtssatz
Der Endigung eines am 01.08.1978 noch aufrechten Lehrverhältnisses tritt nach § 14 Abs 2 lit e BAG idF BGBl 1978/232 auch dann ein - und zwar mit 01.08.1978 - , wenn die Prüfung bereits vor dem 01.08.1978 erfolgreich abgelegt wurde.