JudikaturOGH

RS0020816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 1979

Die speziell für den Bestandvertrag geschaffene Bestimmung des § 1115 ABGB über die Verlängerung eins auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrages ist auf den Alleinvertriebsvertrag nicht anwendbar.

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