3Ob4/17k—OGH Entscheidung
22. Februar 2017
…einverstanden sind (RIS Justiz RS0013856 [T10, T12], RS0013854, RS0013851, RS0110438, RS0126365). Die Begründung von Wohnungseigentum als Sonderform der Naturalteilung geht der Zivilteilung vor (RIS Justiz RS0013236 [T2], RS0101774 [T13]). Im Titelverfahren brachten die damals klagenden Parteien nicht nur vor, dass es zu wenige Objekte gebe, um bei der Naturalteilung alle Miteigentümer…