JudikaturOGH

RS0035154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2025

Die Prozeßfähigkeit einer Partei muß nur im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht an den Rechtsanwalt gegeben gewesen sein, ihr späterer Verlust während des Rechtsstreites ist ohne Belang.

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